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Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.04.2019
- 64 S 220/18 -
Neuer Erwerber eines Grundstücks ist an Regelung zum Verzicht zur Eigenbedarfskündigung in früherem Kaufvertrag gebunden
Vorliegen eines echten Vertrags zugunsten Dritter
Die Parteien eines Grundstückskaufvertrags können zugunsten des Grundstücksmieters vereinbaren, dass der Erwerber auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung verzichtet. Dies stellt einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar, den der Mieter nicht ausdrücklich annehmen muss. An die Vereinbarung sind gemäß § 566 BGB späterer Grundstückserwerber gebunden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2004 wurde ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück an einen neuen Erwerber verkauft. Da das Grundstück vermietet war, vereinbarten die Kaufvertragsparteien schriftlich, dass der neue Erwerber auf sein Recht zur
Kein Recht zur Eigenbedarfskündigung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Vermieter stehe kein Recht zur Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs zu. Er sei an den im Kaufvertrag aus dem Jahr 2004 vereinbarten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2020, 652/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 10.09.2018
[Aktenzeichen: 211 C 85/18]
Jahrgang: 2020, Seite: 652 WuM 2020, 652
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Dokument-Nr. 29436
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