wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2020
64 S 215/19 -

Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen Wohnungen

Kein Vorliegen einer energetischen Modernisierung

Der Austausch einer Einrohrheizung durch eine Zweirohrheizung stellt keine energetische Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 1 BGB dar, wenn der Austausch nur in einzelnen Wohnung stattfindet und es an einer Gesamtplanung des Vermieters für die Wohnanlage fehlt. Der höhere Bedienungskomfort und die Verlegung der Heizungsrohre im Fußboden begründen zwar eine Verbesserung der Wohnverhältnisse gemäß § 555 b Nr. 5 BGB. Dies begründet aber keine Pflicht zur Duldung der Arbeiten, wenn die Wohnung für mehrere Wochen nicht nutzbar ist und der Vermieter keine Ersatzwohnung anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden im Jahr 2019 von der Vermieterin auf Duldung von Modernisierungsarbeiten verklagt. Bei den Arbeiten ging es unter anderem um den Austausch der Einrohrheizung durch eine im Fußboden verlegte Zweirohrheizung. Durch die Arbeiten wäre die Wohnung für mehrere Wochen nicht bewohnbar. Die Vermieterin bot keine Ersatzwohnung oder eine andere Art der Kompensation an. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die Klage hinsichtlich auf Duldung der Heizungsmodernisierung ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Duldung der Heizungsmodernisierung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Duldung der Heizungsmodernisierung zu.

Kein Vorliegen einer energetischen Modernisierung

Nach Auffassung des Landgerichts liege keine energetische Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 1 BGB vor. Denn der Austausch der Einrohrheizung durch eine Zweirohrheizung habe sich nur auf einzelne Wohnungen bezogen. Es fehle an einer Gesamtplanung für die Wohnanlage. Die angekündigte Energieeinsparung könne mangels Stilllegung des Heizkreislaufs für die Einrohrheizung nicht erreicht werden.

Verbesserung der Wohnverhältnisse begründet keine Duldungspflicht

Zwar führe der Heizungsaustausch zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse gemäß § 555 b Nr. 5 BGB, so das Landgericht, weil eine Zweirohrheizung einen höheren Bedienungskomfort aufweise und die Heizungsrohre unter dem Fußboden liegen. Diese Vorteile seien aber mit Blick auf die mit den Arbeiten verbundenen Nachteilen geringfügig. Es sei der Vermieterin zuzumuten, mit dem Einbau der Zweirohrheizung bis zum Ende des Mietverhältnisses zu warten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 17.10.2019
    [Aktenzeichen: 218 C 84/19]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 726
WuM 2021, 726

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31433 Dokument-Nr. 31433

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31433

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung