wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 27.05.2015
63 T 40/15 -

Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis: Streitwert bemisst sich nach dem 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete

Streitwertbemessung nach § 9 ZPO

Klagt der Mieter gegen seinen Vermieter auf Erteilung einer Untermieterlaubnis, so bemisst sich der Streitwert gemäß § 9 ZPO. Danach ist vom 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die Höhe des Streitwerts bei einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis.

Streitwert bemisst sich nach dem 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin sei der Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis gemäß § 9 ZPO nach dem 42fachen des Monatsbetrags der zu erwartenden Untermiete zu bemessen. Die Regelung des § 41 Abs. 5 GKG sei nicht anzuwenden. Aus der Vorschrift lasse sich nicht der Grundsatz ableiten, dass bei Mietrechtsstreitigkeiten der Streitwert stets auf den einjährigen Mietzins zu begrenzen ist. Vielmehr handele es sich dabei um eine Ausnahmeregelung für konkret bezeichnete Streitigkeiten. Der Streit über eine Genehmigung einer Untervermietung gehöre dazu nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 861/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Zivilprozessrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erlaubnis | Genehmigung | Klage | Streitwertbemessung | Untermieter | Untervermietung
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 861
GE 2015, 861

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21365 Dokument-Nr. 21365

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21365

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung