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Landgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2012
- 63 T 29/12 -
Unangekündigte Baumaßnahme begründet für den Mieter einen Unterlassungsanspruch
Mieter ist nicht zur Duldung verpflichtet
Führt der Vermieter unangekündigt Baumaßnahmen im Wohnhaus durch, so besteht für die Mieter ein Unterlassungsanspruch. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der
Besitzstörung lag vor
Das Landgericht Berlin entschied, zu Gunsten des Mieters. Ihm stand ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mitte, Beschluss vom 09.02.2012
[Aktenzeichen: 2 C 58/12]
- BGH: Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen des Fernwärmeanschlusses prinzipiell dulden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 275/07]) - Wohnungsmieter muss Modernisierungsmaßnahmen des Grundstückskäufers dulden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.02.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 105/07])
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Dokument-Nr. 14306
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