wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2006
63 S 287/05 -

Vermieter kann Regeln für die Nutzung von Grünflächen aufstellen

Garten-Gesetze?

Vermieter können berechtigt sein, konkrete Verhaltensregeln für die Gartennutzung zu erlassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Vermieter eine Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten eines Mietshauses einfallen lassen. Seine Benutzungsordnung sah unter anderem vor, dass Liegestühle, Blumenkübel und anderes bewegliches Mobiliar nicht dauerhaft auf der Grünfläche abgestellt werden durfte, sondern immer wieder weggeräumt werden musste.

Vermieter will "Reservierungseffekt" verhindern

Damit wollte der Vermieter - unter anderem - einen so genannten "Reservierungseffekt" verhindern. Einzelne Parteien aus dem Haus sollten nicht die schönsten Ecken des Gartens den ganzen Sommer über für sich reklamieren können. Die Betroffenen hielten die Regelung für kleinlich und wehrten sich vor Gericht dagegen.

Landgericht Berlin gibt dem Vermieter Recht

Im Prinzip spreche nichts gegen eine solche Benutzungsverordnung, stellte das Landgericht Berlin fest. Sie dürfe nur nicht willkürlich, sondern müsse für alle Beteiligten "billig und gerecht" sein. Das könne man im konkreten Fall durchaus behaupten, denn dieses Garten-Gesetz diene der Allgemeinheit, von niemandem werde zu viel verlangt. Neben dem Reservierungseffekt überzeugte die Richter auch das Argument, dass dauerhaft abgestellte Strandkörbe und Blumenkübel für Schäden im Rasen sorgten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2006, Seite: 579
GE 2006, 579

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8071 Dokument-Nr. 8071

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8071

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?