wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.9/0/5(9)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 06.02.2015
63 S 236/14 -

Mietminderung von 10 % bei ständigen Lärmstörungen in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen

Vorliegen von über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß an Beeinträchtigungen

Kommt es nicht nur gelegentlich, sondern ständig zu Lärmstörungen bis in die Nacht hinein durch Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Denn insoweit gehen die Beeinträchtigungen über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß hinaus. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da es nahezu täglich zu Lärmbelästigungen durch seine Nachbarn in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen kam. Die Störungen fingen teilweise vor 6.00 Uhr an und dauerten regelmäßig bis nach 22.00 Uhr und zum Teil bis nach 0.00 Uhr an. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an. Ihrer Meinung nach seien die Störungen als übliche Beeinträchtigungen hinzunehmen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Recht zur Mietminderung aufgrund ständiger Ruhestörung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Er habe seine Miete um 10 % mindern dürfen. Denn die ständigen Ruhestörungen haben einen Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB dargestellt.

Lärm ging über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß hinaus

Zwar sei es richtig, so das Landgericht, dass sich durch das Zusammenleben mehrerer Mieter in einem Mehrfamilienhaus zwangsläufig Beeinträchtigungen durch sozial übliche Geräusche ergeben. Solche Geräusche seien mit der Nutzung einer Wohnung verbunden und müssen daher grundsätzlich als vertragsgemäß von anderen Mietern hingenommen werden. Allerdings haben die Lärmstörungen im vorliegenden Fall ein Ausmaß erreicht, welches nicht hingenommen werden musste. Die Belästigungen seien nicht gelegentlich aufgetreten, sondern ständig. Somit seien die Beeinträchtigungen über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß hinausgegangen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 656/rb)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 656
GE 2015, 656

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21117 Dokument-Nr. 21117

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21117

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.9 (max. 5)  -  9 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung