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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.12.2013
- 63 S 192/13 -
Zeitpunkt des Zugangs eines Mieterhöhungsverlangens bestimmt anzuwendende Kappungsgrenze
Andernfalls Vorliegen einer unzulässigen Rückwirkung möglich
Im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens ist die Kappungsgrenze anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens beim Mieter galt. Andernfalls kann es zu einer unzulässigen Rückwirkung kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien über die
Alte Kappungsgrenze mit 20 % galt
Das Landgericht Berlin entschied ebenfalls gegen die Mieter. Die in der Fassung vom 1. Mai 2013 geltende
Mieterhöhungsverlangen ging vor 1. Mai 2013 zu
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.04.2013
[Aktenzeichen: 18 C 230/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 462 GE 2014, 462
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Dokument-Nr. 18140
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