wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986
62 S 94/85 -

Kosten für Prüfung von Feuerlöschgeräten sowie Austausch der Löschsubstanz durch Fachfirma stellen umlagefähige Betriebskosten dar

Vermieter kann zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie Hausreinigung Fachfirmen beauftragen

Die Kosten für eine Prüfung von Feuerlöschgeräten und für den Austausch der Löschsubstanz stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Zudem ist der Vermieter berechtigt, zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie zu Hausreinigung Fachfirmen zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 1983 über die Umlagefähigkeit einiger von der Vermieterin aufgeführten Kosten. So vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kosten für die Wartung der Schneeräumgeräte sowie für die Reinigung des Wohnhauses durch eine Fachfirma als Betriebskosten anzusehen sind. Dies sahen die Mieter einer Wohnung anders. Sie führten an, dass laut einer Dienstanweisung die Hauswarte für die Gerätewartung sowie die Hausreinigung zuständig waren. Zudem beanstandeten die Mieter die Umlage der Kosten, die für die Prüfung der Feuerlöschgeräte und den Austausch der Löschsubstanz entstanden waren.

Umlagefähigkeit der Wartungskosten für Schneeräumgeräte

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr sei auch nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung nicht verwehrt gewesen, die Wartung der Schneeräumgeräte einer Fachfirma zu übertragen. Denn es sei sachdienlich, technisches Gerät nicht von den hierzu ausgebildeten Hauswarten, sondern von fachkundigen Dritten warten zu lassen. In diesem Zusammenhang hielt das Gericht es zudem für zulässig, wenn auch die Kosten für die Ersatzteile der Schneeräumgeräte als Betriebskosten erfasst werden.

Umlagefähigkeit der Hausreinigungskosten

Nach Auffassung des Landgerichts habe es der Vermieterin darüber hinaus im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung zugestanden, die Hausreinigung einer Reinigungsfirma zu übertragen.

Umlagefähigkeit der Kosten zur Prüfung der Feuerlöschgeräte und für den Austausch der Löschsubstanz

Die Vermieterin habe schließlich auch die Kosten für die Prüfung der Feuerlöschgeräte und den Austausch der Löschsubstanz durch eine Fachfirma als Betriebskosten berücksichtigen dürfen, so das Landgericht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1986, 1121/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 1986, Seite: 1121
GE 1986, 1121

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23858 Dokument-Nr. 23858

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23858

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung