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Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.1985
61 T 32/85 -

Anzahl der Wohnungsnutzer bestimmt Anzahl der zu übergebenden Schlüssel

Anspruch auf Reserveschlüssel besteht

Ein Vermieter muss grundsätzlich so viele Schlüssel zur Wohnung übergeben, wie Wohnungsnutzer vorhanden sind. Zudem kann ein Mieter auf seine Kosten einen Reserveschlüssel beschaffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung von ihrer Vermieterin einen dritten Schlüssel. Da sich die Vermieterin weigerte dem Verlangen nach zu kommen, kam der Fall vor Gericht.

Anspruch auf dritten Schlüssel bestand

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen habe seiner Ansicht nach ein Anspruch auf einen dritten Schlüssel zugestanden. Es gehöre zunächst zur Gebrauchsüberlassungspflicht des Vermieters, dem Mieter die zur Benutzung der Wohnung erforderlichen Schlüssel zu überlassen. Die Anzahl der notwendigen Schlüssel werde dabei durch die Anzahl der Wohnungsnutzer bestimmt. Darüber hinaus stehe den Mietern auch ein Reserveschlüssel zu, damit dieser einer Vertrauensperson übergeben werden kann. Die Mieter haben den Reserveschlüssel aber auf eigene Kosten zu beschaffen.

Überlassung eines Reserveschlüssels nicht unzumutbar

Die Überlassung eines Reserveschlüssels führe nach Auffassung des Landgerichts auch nicht zu einer unzumutbaren Belastung des Vermieters. Denn zum einen sei dies für ihn nicht mit Kosten verbunden und zum anderen müsse der Reserveschlüssel nach Ende des Mietverhältnisses entweder herausgegeben oder vernichtet werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1985, 1259/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 1985, Seite: 1259
GE 1985, 1259

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18702 Dokument-Nr. 18702

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Kommentare (2)

 
 
Ingo schrieb am 29.06.2020

Wenn Sie schreiben grundsätzlich, würde ich annehmen, das ein Zeitpunkt egal ist und bei Zuwachs entsprechend mehr Schlüssel kostenfrei herausgegeben werden müssen. Richtig?

Ingo schrieb am 29.06.2020

Welcher Zeitpunkt ist eigentlich für die Schlüsselversorgung maßgeblich. Der Einzug? Wie verhält es sich, wenn eine Familie zum Einzug Kleinkinder, erst lange nach dem Einzug schulpflichtige Kinder oder Zuwachs hat. Wir haben nun 3 schulpflichtige Kinder. Können wir Schlüssel kostenfrei nachfordern? Wir haben auch noch ein Baby, hat es auch einen Schlüsselanspruch?

Vielleicht habt ihr ein paar ergänzende Infos zu diesem gelungenen Artikel.

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