wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2019
55 S 18/18 WEG -

Wohnungseigentümer können mehrheitlich Verpachtung von im Ge­meinschafts­eigentum stehenden Gartenflächen an Wohnungseigentümer beschließen

Eigennutzungswunsch eines Wohnungseigentümers gerichtet auf Vermietung an Wohnungsmieter steht Beschluss nicht entgegen

Wohnungseigentümer können mehrheitlich die Verpachtung von im Ge­meinschafts­eigentum stehender Gartenflächen an Wohnungseigentümer zur Eigennutzung beschließen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Wohnungseigentümer eine Gartenfläche zur Weitervermietung an seine Wohnungsmieter nutzen möchte. Darin liegt keine Eigennutzung durch den Wohnungseigentümer. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 wurde auf einer Eigentümerversammlung einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an einige Wohnungseigentümer zur Eigennutzung verpachtet werden. Die Eigentümer zweier vermieteter Wohnungen sind dabei leer ausgegangen und waren damit nicht einverstanden. Sie wollten ebenfalls zumindest eine Gartenfläche haben, um diese an einen oder an beide ihrer Mieter weitervermieten zu können. Sie erhoben daher Klage gegen den Beschluss. Das Amtsgericht Berlin-Spandau wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Mehrheitsbeschluss über Verpachtung der Gartenflächen zulässig

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Der Mehrheitsbeschluss habe ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen und sei damit wirksam. Zum einen gehe von der Gartennutzung keine unzumutbare Belästigung aus. Zum anderen reiche der Umstand, dass die Gartenflächen den Klägern nicht zur Eigennutzung zur Verfügung stehen, als Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG nicht aus.

Kein Eigennutzungswunsch an Gartenflächen durch Kläger

Nach Ansicht des Landgerichts haben die Kläger keinen aktuellen Eigennutzungswunsch an den Gartenflächen. Die eigentliche Nutzung des Gartens solle nicht durch die Kläger, sondern durch die Mieter ihrer beiden Wohnungen erfolgen. Diesen stehe aber kein Recht zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums nach § 13 Abs. 2 WEG zu.

Kein Ausschluss einer zukünftigen Eigennutzung

Durch den Beschluss werde auch nicht eine zukünftige Eigennutzung der Gartenflächen durch die Kläger ausgeschlossen, so das Landgericht. Die Wohnungseigentümer seien grundsätzlich nicht gehindert, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen. Dies müsse sogar geschehen, wenn ein bisher nicht zum Kreis der Pächter gehörender Wohnungseigentümer eine Eigennutzung anmelde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 02.01.2018
    [Aktenzeichen: 70 C 78/17 WEG]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27586 Dokument-Nr. 27586

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27586

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung