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Landgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2009
25 O 340/09 -

Theater kann auch für theaterfremde Veranstaltungen genutzt werden - Wirtschaftliche Interessen wiegen schwerer als Renommee

Landgericht Berlin weist Unterlassungsklage gegen Nutzung des Theaters am Schiffbauerdamm ab

Die vom Schriftsteller Rolf Hochhuth vertretene Ilse-Holzapfel-Stiftung ist vor dem Landgericht Berlin mit dem Begehren gescheitert, dem Land Berlin als Mieter des Theaters am Schiffbauerdamm und dem Berliner Ensemble dessen Nutzung zu „theaterfremden Zwecken“ zu untersagen. Das Landgericht hat eine entsprechende Unterlassungsklage abgewiesen.

Die Stiftung hatte darauf verwiesen, das Theater gehöre zu den renommiertesten und traditionsreichsten Bühnen Deutschlands. Entsprechend sei im Mietvertrag die Nutzung „ausschließlich zum Zwecke eines Theaterbetriebes“ gestattet worden. Die Auftritte etwa der Politiker Helmut Schmidt und Wolfgang Thierse, des Schriftstellers Günter Grass, aber auch eine Veranstaltung der CDU sowie ein im Theater durchgeführtes Casting des Fernsehsenders RTL („Deutschland sucht den Superstar“) seien mit dem Vertragszweck nicht vereinbar.

Berechtigtes Interesse an Untervermietung

Das Land Berlin hatte dem unter anderem entgegengehalten, es bestehe ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, um die wirtschaftliche Existenz des Berliner Ensembles sichern zu helfen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin

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