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Landgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2009
- 25 O 340/09 -
Theater kann auch für theaterfremde Veranstaltungen genutzt werden - Wirtschaftliche Interessen wiegen schwerer als Renommee
Landgericht Berlin weist Unterlassungsklage gegen Nutzung des Theaters am Schiffbauerdamm ab
Die vom Schriftsteller Rolf Hochhuth vertretene Ilse-Holzapfel-Stiftung ist vor dem Landgericht Berlin mit dem Begehren gescheitert, dem Land Berlin als Mieter des Theaters am Schiffbauerdamm und dem Berliner Ensemble dessen Nutzung zu „theaterfremden Zwecken“ zu untersagen. Das Landgericht hat eine entsprechende Unterlassungsklage abgewiesen.
Die Stiftung hatte darauf verwiesen, das
Berechtigtes Interesse an Untervermietung
Das Land Berlin hatte dem unter anderem entgegengehalten, es bestehe ein berechtigtes Interesse an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin
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Dokument-Nr. 8530
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