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Landgericht Berlin, Urteil vom 24.02.2015
- 19 O 207/14 -
Kaufvertragliche Regelung über Entschädigungszahlungen beim Betrieb von Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen, ehemals volkseigenen Flächen unwirksam
Regelungen verstoßten als Allgemeine Geschäftsbedingungen gegen das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung
Das Landgericht Berlin hatte über die Frage der Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zu entscheiden, die in einem Kaufvertrag über den Erwerb von landwirtschaftlichen, ehemals volkseigenen Flächen enthalten ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Kläger im Mai 2005 in Mecklenburg-Vorpommern landwirtschaftlichen, ehemals volkseigenen Flächen mit einer Größe von ca. 71 Hektar von der Beklagten erworben, die als Immobilien-Dienstleister des Bundes den gesetzlichen Auftrag hat, in den neuen Bundesländern gelegene ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren. Maßstab für solche Verträge ist u.a. die Flächenerwerbsverordnung, mit der sichergestellt werden soll, dass die gekauften Flächen längere Zeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden.
Kaufvertrag regelt Bedingungen für Errichtung von Windenergieanlagen
In § 10 des Kaufvertrages hatten die Parteien Bestimmungen für den Fall vereinbart, dass der Kläger während der ersten fünfzehn Jahre nach Vertragsschluss Flächen ganz oder teilweise als Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen o. ä. nutzen möchte. Danach sollte eine vorherige Zustimmung der Beklagten erforderlich und zugleich eine
Beklagte fordert kaufvertraglich geregelte Entschädigung
Der Kläger beabsichtigte 2014, auf einem Teil von ca. 1,41 % der erworbenen Gesamtfläche drei
Kläger sieht sich nicht zur Zahlung von Entschädigungsleistungen verpflichtet
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass er nicht entsprechend den kaufvertraglichen Regelungen verpflichtet sei, die Beklagte in die Verhandlungen mit einem Energieanlagenbetreiber einzubeziehen und ihr einen kapitalisierten Entschädigungsbetrag zu zahlen.
Art der Bemessung der Entschädigungsleistung könnte für Kläger den Ruin bedeuten
Das Landgericht Berlin gab der Klage statt, da die kaufvertraglichen Regelungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen gegen das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung gemäß § 307BGB verstießen. Die Flächenerwerbsverordnung sehe nicht vor, dass die Beklagte an einer der Zweckbindung widersprechenden Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen finanziell beteiligt werden solle. Durch die im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2015
Quelle: Kammergericht/ra-online
- Beamte der Autobahnpolizei haben keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.2014
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 28.13, BVerwG 5 C 29.13, BVerwG 5 C 30.13 und BVerwG 5 C 31.13]) - Landpacht: Im Jahr 2005 eingeführte Flächenprämien müssen bei Beendigung eines Altvertrages nicht herausgegeben werden
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.06.2013
[Aktenzeichen: 10 U 6/13])
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Dokument-Nr. 20880
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