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Landgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2009
- 16 O 729/07 Kart. -
Händler darf Scout-Schulranzen bei Ebay anbieten
Zur Frage, ob ein Hersteller im Wege des "selektiven Vertriebs" den Verkaufsweg über ein bestimmtes Portal verbieten kann
Der Hersteller von Schulranzen Sternjakob darf einem Händler nicht den Verkauf über das Internportal Ebay untersagen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Der Schulranzenhersteller Sternjakob (Hersteller der Marke "Scout") hat seinen Vertriebspartnern bestimmte Kriterien für den Verkauf aufgegeben ("selektiver Vertrieb"). Zwar dürfen Händler eine Internetseite haben und über diese auch die
Ebay-Verkaufsverbot ist wettbewerbswidrig
Das Landgericht Berlin stufte das Verkaufsverbot als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Hersteller von Markenprodukten kann Lieferung an Fachhändler einstellen, wenn die Produkte bei Ebay verkauft werden (Fall Scout und 4You)
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009
[Aktenzeichen: 6 U 47/08 Kart. (Scout Schulranzen)]) - Schutz für Markenartikel: Hersteller können Vertriebspartnern den Verkauf von Markenartikeln bei Ebay verbieten
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.03.2008
[Aktenzeichen: 7 O 263/07 Kart])
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Dokument-Nr. 7749
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