wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2006
16 O 240/05 -

Architekt von Gerkan gewinnt Rechtsstreit um die Decken im Berliner Hauptbahnhof

Veränderung der Decken verletzt Urheberrecht der Architekten

Das Landgerichts Berlin gab der Klage des Architekturbüros von Gerkan, Marg und Partner gegen die Deutsche Bahn AG statt, mit der dieses die Entfernung der eingebauten Flachdecken in den Untergeschossen des Berliner Hauptbahnhofs verlangt hatten.

In dem Rechtsstreit verlangten die Architekten von der Deutschen Bahn AG, dass in den Untergeschossen des von ihnen geplanten Bauwerks „Neuer Lehrter Hauptbahnhof Berlin“ keine Flachdecken nach den Entwürfen eines anderen Architekten eingebaut werden. Sie sind der Auffassung, dass dadurch das Bauwerk entstellt werde. Die Deutsche Bahn lehnt den Einbau der Gewölbedecke wegen der nach ihrem Vortrag entstehenden Kosten ab.

Die Kammer ist der Auffassung, dass die eingebauten Flachdecken den architektonischen Entwurf tief greifend verfälschten. Der Bauherr habe die ursprüngliche Planung genehmigt. Damit sei eine Änderung ohne Zustimmung der Architekten nicht mehr möglich gewesen. Der Einbau anderer als der geplanten Decken wäre eine einseitige Änderung der Planung durch die Bauherrin. Dies sei ein Verstoß gegen die Rechte der Architekten aus dem Urheberrechtsgesetz.

Die Kammer hielt bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen den Interessen der Architekten an ihrem geistigen Werk und den wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bahn AG diejenigen der Kläger für überwiegend. Die Deutsche Bahn AG hat zwar Ausschreibungen für den Einbau der geplanten Gewölbedecken im Prozess vorgelegt, nach denen die tatsächlichen Kosten weit über der Kostenplanung der Architekten lagen. Diese seien den Klägern nicht zur Prüfung vorgelegt worden. Soweit die Deutsche Bahn AG nunmehr auf die hohen Kosten für die Beseitigung der Flachdecken und den Einbau der Gewölbedecken verweist, könne sie dies angesichts der Umstände nicht mit Erfolg einwenden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 45/2005 v. 22.11.2005 und Nr. 45/2006 v. 28.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Urheberrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Architekt

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3424 Dokument-Nr. 3424

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3424

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?