Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2011
- 15 O 276/10 -
Landgericht Berlin: Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Hinweis auf zusätzliche Vermittlungsgebühr wettbewerbswidrig
Vermittlungsgebühren des Webseitenbetreibers müssen im ersten Buchungsschritt klar ausgewiesen werden
Wird auf einer Internetseite, über die Hotelübernachtungen vermittelt werden, nicht schon im ersten Buchungsschritt klar ausgewiesen, dass zu dem dort angegebenen Übernachtungspreis noch Vermittlungsgebühren des Webseitenbetreibers hinzukommen, stellt dies eine irreführende Werbung dar. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verurteilte das Landgericht Berlin den Betreiber einer Website dazu, Werbung mit „Netto-Preisen“ für Hotelzimmer zu unterlassen.
Unzureichend gestalteten Sternchensymbol mit Hinweis auf Zzusatzkosten verstößt gegen preisrechtliche Vorschriften
Hinweise auf die Gebühr bei späteren Buchungsschritten kämen zu spät, so das Landgericht. Das Gesetz wolle bereits verhindern, dass ein Verbraucher sich aufgrund einer irreführenden Angabe mit dem Angebot überhaupt beschäftige, auch wenn er seinen Irrtum im weiteren Verlauf erkennen könne. Darüber hinaus verstoße auch eine Angebotsgestaltung gegen preisrechtliche Vorschriften, bei der mit einem unzureichend gestalteten Sternchensymbol auf die Möglichkeit zusätzlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2011
Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11308
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11308
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.