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Landgericht Aurich, Urteil vom 03.02.2014
- 2 O 565/13 -
Bei einem unberechtigten vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion entsteht kein automatischer Kaufvertragsschluss mit Höchstbietenden
eBay-Klausel zum Kaufvertragsschluss bei fehlender gesetzlicher Berechtigung zum Auktionsabbruch unwirksam
Wird eine eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen, so kommt selbst dann nicht ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zustande, wenn der Auktionsabbruch ohne gesetzliche Berechtigung erfolgt. Die entsprechende Klausel in den AGB von eBay ist unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aurich hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 beendete der Anbieter eines Schleppers bereits 41 Sekunden nach Einstellung die eBay-Auktion. Er begründete dies mit einem Versehen. Fälschlicher Weise habe er den Schlepper nicht in eigenem Namen, sondern im Namen der Firma bei
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Landgericht Aurich entschied gegen die Klägerin. Ihr habe kein Anspruch auf
Unwirksame eBay-Klausel zum Kaufvertragsschluss bei fehlender gesetzlicher Berechtigung zum Auktionsabbruch
Soweit in den AGB von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2017
Quelle: Landgericht Aurich, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 600 MMR 2014, 600
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Dokument-Nr. 23894
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