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Landgericht Aachen, Urteil vom 02.12.1987
- 7 S 234/87 -
Umlackierung der Fenster- und Türrahmen von Weiß in Schwarz ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig
Vermieter steht Schadenersatzanspruch zu
Ein Mieter darf die Fenster- und Türrahmen ohne Zustimmung des Vermieters nicht von Weiß in Schwarz umlackieren. Dem Vermieter steht in einem solchen Fall ein Schadenersatzanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Landgericht Aachen entschied zu Gunsten der
Mieter stand kein Ermessensspielraum zu
Zwar sei es richtig, so das Landgericht weiter, dass einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2013
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (zt/WuM 1988, 300/rb)
Jahrgang: 1988, Seite: 300 WuM 1988, 300
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Dokument-Nr. 16615
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