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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.03.2011
- 3 TaBV 31/10, 2 Ta 35/10 (Urteil v. 05.04.2011) und 3 TaBV 36/10 (Urteil v. 27.04.2011) -
Langfristig an privatwirtschaftlich organisierte Tochtergesellschaft überlassene „Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes“ zur Teilnahme an Betriebsratswahl berechtigt
Arbeitnehmer auch ohne arbeitsvertragliche Bindung zum Einsatzbetrieb wahlberechtigt und wählbar
An eine privatwirtschaftlich organisierte Tochtergesellschaft langfristig überlassene „Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes“ wählen und zählen bei der Betriebsratswahl im Beschäftigungsbetrieb mit und sind dort auch wählbar. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in mehreren Wahlanfechtungsverfahren entschieden.
In den zugrunde liegenden Fällen haben zwei Gewerkschaften erfolgreich zwei im Mai 2010 durchgeführte
Langfristig gestellte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht nur wahlberechtigt, sondern auch wählbar
Die beiden Gewerkschaften waren mit ihren Wahlanfechtungsverfahren durch zwei Instanzen erfolgreich. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, dass einer privatrechtlich organisierten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 11606
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