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Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.01.2014
- 12 Sa 443/13 -
Sofort vollziehbare oder bestandskräftige Untersagung der Ausübung der Lehrtätigkeit rechtfertigt ordentliche Kündigung des Lehrers
Ordentliche Kündigung aufgrund personenbedingtem Grund
Wird einem Lehrer durch eine Verfügung untersagt, zukünftig eine Lehrtätigkeit auszuüben, rechtfertigt dies dann seine ordentliche Kündigung, wenn der Sofortvollzug angeordnet oder die Untersagungsverfügung bestandskräftig ist. In diesem Fall liegt ein personenbedingter Grund zur Kündigung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Arbeitsgericht wies Kündigungsschutzklage ab
Das Arbeitsgericht Hannover hielt die
Landesarbeitsgericht verneint Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied zu Gunsten des Lehrers und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Die
Für nicht sofort vollziehbar erklärte und nicht bestandskräftige Untersagungsverfügung rechtfertigt keine ordentliche Kündigung
Zwar könne die Untersagungsverfügung einer Landesschulbehörde eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 6 Ca 442/12]
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Dokument-Nr. 24621
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