wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RAin Antje Lambert, Mannheim(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und beschäftigt sich mit: Insolvenzrecht und Wirtschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Antje Lambert
RA Dr. Gerhard Schäder, München(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Schäder
RAin Kerstin Heinrich, Roßleben(beschäftigt sich mit: Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Kerstin Heinrich
RA Dr. Sven Burkhardt, Bremerhaven(beschäftigt sich mit: Strafrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dr. Sven Burkhardt

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 02.09.2010
16 Sa 260/10 -

Elektroroller im Büro aufgeladen – Kündigung unwirksam

Verlorengegangenes Vertrauen kann durch Abmahnung wieder hergestellt werden

Die Kündigung eines Angestellten wegen des Aufladens eines Elektrorollers im Büro ist unwirksam. Die Kosten von 1,8 Cent für den rund eineinhalbstündigen Ladevorgang rechtfertigen keine Entlassung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

In dem Verfahren streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Der jetzt 41-jährige Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1. August 1990 beschäftigt, zuletzt als Netzwerkadministrator.

Aufladen des Elektrorollers verursacht Stromkosten im Umfang von etwa 1,8 Cent

Im Mai 2009 hatte er sich für einige Tage einen Elektroroller gemietet, den er auch am Freitag, den 15. Mai 2009 zur Fahrt in den Betrieb nutzte. Dort schloss er den Roller im Vorraum zum Rechenzentrum der Beklagten an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Nachdem der Roller ca. 1 ½ Std. aufgeladen worden war, nahm der Kläger den Akku vom Stromnetz, nachdem er von einem Vorgesetzten dazu aufgefordert worden war. Dabei sind Stromkosten im Umfang von etwa 1,8 Cent entstanden.

Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer wegen Begehens eines Vermögensdelikts zum Nachteil des Arbeitgebers

Werbung

Mit Schreiben vom 27. Mai 2009 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich fristlos sowie hilfsweise ordentlich fristgerecht zum 30. November 2009. Sie hat sich darauf berufen, dass der Kläger ein Vermögensdelikt zu ihrem Nachteil begangen habe, weil er heimlich auf ihre Kosten seinen privaten Elektroroller am Stromnetz aufgeladen hat. Mittlerweile hat der Kläger erfolgreich an der Betriebsratswahl teilgenommen.

Arbeitgeber hatte keine Einwände gegen das Aufladen von Handys im Büro oder das Betreiben elektronischer Bilderrahmen

Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung für unwirksam gehalten. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten blieb vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ohne Erfolg. Da es keine absoluten Kündigungsgründe hat das Landesarbeitsgericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Interessenabwägung vorgenommen. Diese geht zulasten der beklagten Arbeitgeberin aus. Berücksichtigt hat das Gericht dabei den geringen Schaden von 1,8 Cent, die 19 –jährige Beschäftigung des Klägers und nicht zuletzt den Umstand, dass im Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden, die Arbeitgeberin aber nicht eingegriffen hätte. Daher hätte das verlorengegangene Vertrauen durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden können.

Auflösungsantrag des Arbeitgebers bleibt ebenfalls erfolglos

Auch der von der Arbeitgeberin gestellte Auflösungsantrag blieb vor dem Landesarbeitsgericht ohne Erfolg. Die Arbeitgeberin hatte ihn im Wesentlichen damit begründet, der Kläger habe zwischen den Instanzen durch sein Verhalten gegenüber den Medien eine Situation herbeigeführt, die es Ihr unzumutbar mache, ihn weiter zu beschäftigen. Als über seinen Fall im Fernsehen berichtet werden sollte, hatte er Handzettel im Betrieb verteilt, die auf die Sendung hinwiesen. Durch seinen reißerischen Auftritt in den öffentlichen Medien habe er dem Ansehen des Unternehmens massiv geschadet. Außerdem habe der Kläger in einer E-Mail an den Geschäftsführer Anschuldigungen gegenüber seinem unmittelbaren Vorgesetzten erhoben, die die Arbeitgeberin selbst als emotionalen Rundschlag ansieht. Nach der Auffassung des Landesarbeitsgerichts begründet dies nicht, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht erwartet werden kann. Der Kläger sei nicht von sich aus an die Medien herangetreten. Sein Verhalten sei durch die emotionale Ausnahmesituation während des Prozesses erklärbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2010
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10194

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10194 Dokument-Nr. 10194


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


02.09.2010, 02:00 Uhr von Redaktion »

Elektroroller im Büro aufgeladen - Kündigung unwirksam

Die Kündigung eines Angestellten wegen des Aufladens eines Elektrorollers im Büro ist unwirksam. Die Kosten von 1,8 Cent für den rund eineinhalbstündigen Ladevorgang rechtfertigen keine Entlassung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.