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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012
- 4 TaBV 87/11 und 4 TaBV 11/12 -
Arbeitgeber darf nicht auf Dateien des Betriebsrats zugreifen
Betriebsrat hat seinerseits keinen Anspruch auf Einsicht in Protokolldateien von Arbeitgeber
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitgeber keinen Anspruch darauf hat, Einsicht in Dateien des Betriebsrats zu nehmen. Der Betriebsrat hat seinerseits jedoch ebenfalls keinen Anspruch darauf, Einsicht in die Protokolldateien des Arbeitgebers zu verlangen, die die Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk wiedergeben.
In den zwei zugrunde liegenden Verfahren stritten die Beteiligten darüber, ob der
Arbeitgeber verlangt Einsicht in vollständige Dokumentenhistorie
Die
Betriebsrat verlangt Einsicht in Protokolldateien für Zugriffe auf Betriebsratsserver
Der
Arbeitgeber hat kein Recht auf Einsichtnahme in Dateien des Betriebsrats
Die Anträge der
Arbeitgeber muss keine Einsicht in Protokolldateien gewähren
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2012
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 13153
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