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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2017
- 10 TaBV 3/17 -
LAG Düsseldorf zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen
LAG wendet Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an
Die Beschwerde einer Arbeitgeberin gegen den zurückgewiesenen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl hatte keinen Erfolg, da Gründe für eine offensichtliche Nichtigkeit der Wahl nicht vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall gab es bei der Arbeitgeberin, einer Firma aus der Sicherheitsbranche mit ca. 60 Mitarbeitern, zunächst keinen
Persönliche Übergabe der Wahlunterlagen an Arbeitnehmer
Der Wahlvorstand ging vom vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe (§ 14 a Betriebsverfassungsgesetz) aus. Die Wahlunterlagen wurden nicht verschickt, sondern den einzelnen Arbeitnehmern vom Wahlvorstand überreicht. Die
Feststellungsantrag auf Nichtigkeit Wahl ohne Erfolg
Die Arbeitgeberin begehrte die
Keine Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei ausschließlich summarischer Fehlerbetrachtung
Mit ihrer Beschwerde gegen den zurückgewiesenen Antrag auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ ra-online
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2016
[Aktenzeichen: 2 BV 286/16]
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Dokument-Nr. 24599
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