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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2018
- 7 Sa 963/18 -
Abgelehnte Bewerberin hat Anspruch auf Entschädigung
Keine Gefahr für den Schulfrieden oder staatliche Neutralität feststellbar
Einer Bewerberin, die ein muslimisches Kopftuch trägt, wurde eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen. Das Land Berlin kann sich nicht erfolgreich auf Neutralitätsgesetz berufen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil nicht bestätigt.
Im vorliegenden Fall hat die Klägerin geltend gemacht, ihre Bewerbung als Diplominformatikerin sei nicht erfolgreich gewesen, weil sie ein muslimisches
Begründung der Ablehnung mit Verweis auf Neutralitätsgesetz erfolglos
Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin anders als das Arbeitsgericht eine
Für allgemeines Verbot religiöser Symbole muss konkrete Gefahr für Schulfrieden vorliegen
Bei der Auslegung dieses Gesetzes sei das Gericht an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015 (Aktenzeichen 1 BvR 471/10 -, 1 BvR1181/10) gebunden. Hiernach sei für ein gesetzliches allgemeines Verbot religiöser Symbole wie dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 26740
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