wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.07.2008
40 Ca 4276/08 -

Arbeitsgericht: Personalunion an Spitze der "Berliner Zeitung" zulässig

Redakteure der "Berliner Zeitung" scheitern mit Klage auf Beschäftigung eines Chefredakteurs, der nicht Mitglied der Geschäftsführung ist

Die Doppelfunktion von Josef Depenbrock als Geschäftsführer und Chefredakteur der "Berliner Zeitung" ist zulässig. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin. Es wies eine Klage von Redakteuren der Zeitung gegen den Berliner Verlag zurück. Aus dem vereinbarten Redaktionsstatut ergäben sich keine Ansprüche, um die Personalunion zu verhindern, urteilte das Gericht.

Die Kläger sind Redakteure der "Berliner Zeitung", deren Chefredakteur Josef Depenbrock der Geschäftsführung des Zeitungsverlags angehört. Sie haben mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin den Zeitungsverlag darauf in Anspruch genommen, die Funktionen von Chefredaktion und Geschäftsführung zu trennen. Die journalistische Arbeit müsse unabhängig vom kaufmännischen Bereich ausgeübt werden können; dies ergebe sich aus den abgeschlossenen Arbeitsverträgen sowie dem Redaktionsstatut der "Berliner Zeitung".

Arbeitsgericht: Für Begehren der Redakteure gibt es keine Rechtsgrundlage

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Es bestehe keine Rechtsgrundlage für das Begehren der Kläger. Der einzelne Redakteur könne auf die Bestellung des Chefredakteurs keinen Einfluss nehmen. Das Redaktionsstatut der "Berliner Zeitung" sehe lediglich vor, dass der von den Redakteuren gebildete Vertrauensausschuss von der Bestellung des Chefredakteurs zu informieren sei; auch könne der Vertrauensausschuss in diesem Zusammenhang Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten, die von dem Zeitungsverlag in seine Überlegungen einzubeziehen seien. Eine weitergehende Mitwirkung bei der Bestellung des Chefredakteurs sei nicht vorgesehen worden; sie ergebe sich auch nicht aus den Arbeitsverträgen der Kläger.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 02.07.2008

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht | Presserecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Geschäftsführer | Zeitung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6308 Dokument-Nr. 6308

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6308

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung