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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2012
- 22 SaGa 1131/12 -
Warnstreiks von ver.di im Bewachungsgewerbe zulässig
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verneint Bestehen einer für ver.di geltenden tariflichen Friedenspflicht
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag des "Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft", mit dem der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Durchführung von Warnstreiks im Bereich der Bewachung kerntechnischer Anlagen untersagt werden sollte, zurückgewiesen.
Im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie sah
BDSW hält Warnstreiks wegen geltender Friedenspflicht für unzulässig
Der Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hält Warnstreiks für unzulässig, weil wegen eines noch bis 2016 geltenden Manteltarifvertrages Friedenspflicht bestehe. Die von
Gemeinwohl durch personelle Unterbesetzung im Bereich Objektsicherung nicht nachweisbar gefährdet
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist der Argumentation des BDSW nicht gefolgt. Es bestehe für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Schadensersatzforderung gegen ver.di wegen Streikmaßnahme unbegründet
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2010
[Aktenzeichen: 8 Sa 446/10]) - LAG Hamm: Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht ausnahmslos unzulässig
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.01.2011
[Aktenzeichen: 8 Sa 788/10])
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Dokument-Nr. 13963
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