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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008
- 20 Sa 2244/07 -
Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAT stellen unzulässige Altersdiskriminierung dar
Angestellter bekommt hohe Nachzahlung
Vergütungsstufen, die sich allein nach dem Lebensalter richten, sind ein unzulässige Diskriminierung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage eines 39jährigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte.
Richter: unzulässige Diskriminierung wegen des Alters
Das Gericht hat in den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT, der im Lande Berlin über den sog. Anwendungstarifvertrag noch Geltung hat, eine
Der Angestellte bekommt jetzt eine Nachzahlung von mehr als 10.000 EUR und ein um mehrere hundert EUR höheres Gehalt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/08 des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2008
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Dokument-Nr. 6671
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