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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014
- 17 Sa 2200/13 -
Außerordentliche Kündigung nach unerlaubter Veröffentlichung von Fotografien auf Facebook möglich
Mögliche ausreichende Abmahnung muss aufgrund der Umstände des Einzelfalls genau geprüft werden
Veröffentlicht ein Mitarbeiter eines Krankenhauses unerlaubt Fotografien eines Patienten in einem sozialen Netzwerk, kann dies zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Die
LAG erklärt außerordentliche Kündigung hier für rechtsunwirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die
Außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unverhältnismäßig
Das Verhalten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 537 GesR 2014, 537 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 481 ZD 2014, 481
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Dokument-Nr. 18191
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