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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2021
- 11 Ta 1120/21 -
Keine weitere Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens
LAG Berlin-Brandenburg zur Relevanz eines strafrechtlichen Verfahrens für das Arbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Kündigungsschutzverfahren betreffend eine Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe fortzuführen ist.
Die Mitarbeiterin steht im
Strafrechtliche Ermittlungen sind kein Aussetzungsgrund für das Arbeitsgericht
Gegen diese Entscheidung hat die Arbeitgeberin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Das Landesarbeitsgericht hat den Beschluss zur Aussetzung des Verfahrens aufgehoben und zur Begründung ausgeführt, ein Aussetzungsgrund sei nur gegeben, wenn die strafrechtlichen Ermittlungen maßgeblich für die Entscheidung des Arbeitsgerichts seien. Dies könne hier für die Frage der Schuldfähigkeit der Mitarbeiterin nicht festgestellt werden. Jedenfalls für die hier neben einer verhaltensbedingten
Vorwurf eines Tötungsdeliks stellt Kündigungsgrund auch bei fehlender Schuldfähigkeit dar
Bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30970
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