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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2013
- 10 Ta 1848/13 -
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung der Prozesskostenhilfe
Bedürftiger hat lediglich Anspruch auf Beratungshilfe
Ein Bedürftiger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren, in dem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geprüft werden soll. Insofern steht ihm lediglich ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Arbeitsgericht Berlin im September 2013 in einem Rechtsstreit die
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestand nicht
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verneinte einen Anspruch auf
Bedürftiger hat Anspruch auf Beratungshilfe
Möchte sich ein Bedürftiger vor Beantragung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 16.09.2013
[Aktenzeichen: 10 Ca 11949/13]
Jahrgang: 2014, Seite: 32 BerlinerAnwBl 2014, 32
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Dokument-Nr. 17774
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