wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Springe direkt: zum Suchformular | zu den Monatslisten | zu den Anwaltsempfehlungen | zum Inhaltsbereich

Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
fehlertoleranteUrteilssuche
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:


Kostenlose Urteile (aktuelle Urteile für jedermann)

http://www.kostenlose-urteile.de

das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
das Symbol von www.kostenlose-urteile.de
Wechseln Sie zu unseren aktuellsten Urteilsmeldungen

Stand der Seite: Freitag, der 03.09.2010

www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin




Desweiteren empfehlen wir Ihnen folgende Entscheidungen:

Es folgt zwei Suchformulare, um nach Urteilsmeldungen suchen zu können:
Urteilssuche

anhand von Aktenzeichen

Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.

anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten

Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.


Im Folgenden finden Sie Verlinkungen zu unseren Anwaltsempfehlungen:
Anwaltsempfehlungen

Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.

Logo des Deutschen Anwaltsregisters

Eine sehr komfortable Anwaltssuche

finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.

Probieren Sie es aus:

Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"

unterteilt nach Bundesländern

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.

unterteilt nach Städten

Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.


Hier beginnt der eigentliche Inhalt der Seite

Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Keine Vertragsänderung durch Schweigen auf eine zugegangene E-Mail

Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und der Kunde hierauf nicht antwortet. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Werbung

Die Kammer führt in ihrer Entscheidung aus:

"Die angegriffenen textlichen Aussagen des streitgegenständlichen Vertragsbriefs (E-Mail) begründen die Gefahr der Irreführung der Adressaten über die Vertragsbedingungen, insbesondere die Vertragslaufzeit.

Die beanstandeten Formulierungen

"Mit diesem Schreiben möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir Ihren momentanen T--Vertrag ab 1.7.2005 auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten (Vertragslaufzeit 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jährlich um weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung mindestens 20 Tage vor Ablauf der 12 Monate schriftlich eingeht). umstellen werden."

erwecken bei dem durchschnittlich informierten Kunden, der nicht selbst über Kenntnisse des Vertragsrechts und insbesondere des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfügt, den Eindruck, bei Versäumung der Widerspruchsfrist werde die "Umstellung" auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten wirksam. Sodann könne eine Kündigung nicht mehr, wie in Ziff. 4.2.1 der Besonderen Bestimmungen vorgesehen, durch Kündigung mit einer Frist von 20 Werktagen erfolgen.

Der so erweckte Eindruck ist unzutreffend. Denn ein Schweigen des Kunden auf die E-Mail führt die Verlängerung der Kündigungsfrist nicht herbei. Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots auf Vertragsänderung.

Diese Meldung erschien bei uns am 13.03.2006.

  • Referenz:
    • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.12.2005
      [Aktenzeichen: 2-03 O 352/05]
Das Neueste aus dem... "Vertragsrecht"

Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/06 des LG Frankfurt/Main vom 10.03.2006


wichtiger Hinweis zum Verlinken / Zitieren

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2057

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Anmerkung der Redaktion

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.

Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Anwälte aus diesem Fachbereich suchen ist ganz einfach

Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!

Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.


Wir von kostenlose-urteile.de dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

Hierfür empfehlen wir Ihnen:

ANZEIGE
RA Christian Schuler, Hamburg (besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Medizinrecht und beschäftigt sich mit: Medizinrecht, Familienrecht und Forderungs-
management
) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Christian Schuler
ANZEIGE
RA Jürgen Feick, Leipzig (beschäftigt sich mit: Öffentliches und privates Baurecht, Abgaben- und Gebührenrecht sowie Vertragsrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Jürgen Feick
ANZEIGE
RAin Inge Wehrmann, Limburg a. d. Lahn (besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwältin für Miet- und Wohnungs-
eigentumsrecht
und beschäftigt sich mit: Privates Baurecht, Mietrecht und Immobilienrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwältin Inge Wehrmann
ANZEIGE
RA Dr. Harald Stemberg, Velbert (beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Zivilrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Dr. Harald Stemberg
ANZEIGE
RA Christoph Lattreuter, Neuruppin (beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Insolvenzrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Christoph Lattreuter
ANZEIGE
RA Jens Hermann, Nürnberg (beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Mietrecht und Zivilrecht) - Springe zu den Details bzw. zur Homepage von Rechtsanwalt Jens Hermann
ANZEIGE
RA Lutz Freiherr von Hirschberg, Weiden - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Marcus Himmel, Leipzig - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Michael Wenni, Ludwigshafen - Springe zu den Details
ANZEIGE
RA Nico Degler, Potsdam - Springe zu den Details
Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin können Sie sich bei uns, einfach und kostengünstig, inserieren und so neue Mandanten gewinnen. Klicken Sie einfach hier!


Es folgt eine Werbeanzeige

29

 
 

URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2057.htm