Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.07.2016
- 8 U 234/14 -
Ausübung des Vermieterpfandrechts steht Geltendmachung der Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mieträume nicht entgegen
Herausgabepflicht des Mieters besteht unabhängig vom ausgebübten Vermieterpfandrecht
Die Ausübung des Vermieterpfandrechts steht der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung der Mieträume gemäß § 546 a BGB nicht entgegen. Denn durch die Ausübung des Pfandrechts entfällt lediglich die Räumpflicht für den Mieter. Die Herausgabepflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich die Mieterin von Gewerberäumen nach Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Schlüssel herauszugeben. Sie behielt einen Schlüssel ein, damit sie noch ihr Inventar aus den Räumen entfernen konnte. An diesem hatte die Vermieterin ihr
Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Mieterin zurück. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf
Vermieterpfandrecht steht Geltendmachung der Nutzungsentschädigung nicht entgegen
Nach Ansicht des Kammergerichts stehe die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Anspruch auf
Keine Herausgabe der Mietsache aufgrund Einbehalts eines Schlüssels
Die Mieterin sei ihrer Herausgabepflicht nicht nachgekommen, so das Kammergericht, weil sie nicht alle Schlüssel zu den Räumen herausgegeben hat. Eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2017
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 30.10.2014
[Aktenzeichen: 25 O 123/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 352 GE 2017, 352
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24269
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24269
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.