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Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.05.2009
- 8 U 190/08 -
Vermieter muss Mieter Rechtsanwaltskosten für die Überprüfung einer Renovierungsklausel bei unberechtigter Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen erstatten
Mieter durfte Anwalt zur Überprüfung der Rechtslage beauftragen
Holt sich ein Mieter Rechtsberatung, da er sich über die Wirksamkeit von Klauseln in seinem Mietvertrag unsicher ist, so kann er die ihm dadurch entstehenden Anwaltskosten vom Vermieter erstatten lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die entsprechenden Klauseln tatsächlich als unwirksam herausstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall verlangte ein
Aufgrund "starrer" Fristen sind Klauseln im Mietvertrag ungültig
Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin konnte der Mann einen Anspruch auf Zahlung der Rechtsberatungskosten geltend machen. Die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag betreffend der Übertragung der Schönheitsreparaturpflicht auf den
Mieter darf Anwalt in Anspruch nehmen, wenn die Rechtslage nach seinem Verständnis nicht eindeutig ist
Aus Sicht des Klägers habe das Schreiben der Hausverwaltung so verstanden werden müssen, dass die Hausverwaltung von einer Renovierungspflicht des Mieters ausging, also die Durchführung entsprechender Arbeiten bei Beendigung des Mietverhältnisses erwartete. Damit habe die Hausverwaltung etwas verlangt, was nach dem Mietvertrag nicht geschuldet gewesen sei. In diesem Vorgehen sei eine fahrlässige Handlungsweise zu sehen. Aufgrund dieser Pflichtverletzung durch die Hausverwaltung war der Kläger damit berechtigt, einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2012
Quelle: ra-online, Kammergericht (vt/st)
- Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 02.09.2008
[Aktenzeichen: 14 C 177/07]
Jahrgang: 2009, Seite: 1044 GE 2009, 1044 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 297 IMR 2009, 297 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 2688 NJW 2009, 2688 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 616 NZM 2009, 616 | Zeitschrift: Wohnungseigentum (WE)
Jahrgang: 2009, Seite: 255 WE 2009, 255
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Dokument-Nr. 11241
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