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Kammergericht Berlin, Urteil vom 29.11.2011
- 5 U 90/11 -
Airline darf keine Kreditkartengebühr verlangen
Buchung ist Bestandteil logistischer und organisatorischer Aufgaben für die keine gesonderte Vergütung verlangt werden darf
Das Berliner Kammergericht hat dem Billigflieger easyJet untersagt, Buchungsgebühren für die Zahlung des Tickets per Kreditkarte zu verlangen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Reiseunternehmen EasyJet für jede Flugbuchung eine Gebühr von 4 Euro verlangt. Ausgenommen davon waren nur Kunden, die ihr Ticket mit einer in Deutschland kaum bekannten Carte Bleue oder Visa-Electron-Karte bezahlten. Auf Zahlungen mit einer gängigen
Kammergericht rügt unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern
Die Richter des Kammergerichts sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Der Verwaltungsaufwand für die Buchung sei Bestandteil der logistischen und organisatorischen Aufgaben, die bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Keine Extrakosten bei Flugticketkauf per Kreditkarte im Internet
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.04.2009
[Aktenzeichen: 23 U 243/08]) - BGH: Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2010
[Aktenzeichen: Xa ZR 68/09])
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Dokument-Nr. 13871
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