wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.04.2016
5 U 156/14 -

WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen

Kammergericht erklärt sämtliche Klauseln ohne Übersetzung für intransparent und damit unwirksam

Das Berliner Kammergericht hat dem Messenger-Dienst WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) zu verwenden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen das in Kalifornien ansässige Unternehmen statt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte kritisiert, dass die seitenlangen und mit Fachausdrücken gespickten Nutzungsbedingen für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland weitgehend unverständlich sind.

Komplexes Regelwerk nur auf Englisch

WhatsApp, das seit 2014 zu Facebook gehört, wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden für seinen Messenger-Dienst. Wer diesen nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren und den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Diese sind allerdings nur in englischer Sprache verfasst.

Ausschließlich in englischer Sprache verfasste Nutzungsbedingungen für Verbraucher unzumutbar

Das Kammergericht schloss sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass diese Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen.

Gericht beanstandet fehlende zweite Kontaktmöglichkeit

Die Richter monierten außerdem einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Danach müssen Anbieter neben einer E-Mail-Adresse eine zweite Möglichkeit zu einer schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme angeben, zum Beispiel ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer, unter der die Firma zu erreichen ist. Diese zweite Möglichkeit fehlte bei WhatsApp. Das Unternehmen hatte zwar einen Link auf seine Seiten bei Facebook und Twitter gesetzt. Doch über Twitter können Nutzer keine Nachrichten an das Unternehmen senden. Und sein Facebook-Profil hatte WhatsApp so eingerichtet, dass die Zusendung einer Nachricht ausgeschlossen war.

Von der Verbraucherzentrale geforderte Impressumsangaben nicht notwendig

Nicht durchdringen konnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen dagegen mit seiner Auffassung, dass im Impressum auch ein Vertretungsberechtigter des Unternehmens genannt werden muss. Das Gericht urteilte, dass dem europäischen Recht entsprechend nur die Nennung des Namens und der Anschrift des Diensteanbieters vorgeschrieben sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22615 Dokument-Nr. 22615

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22615

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
tboxpxmjl schrieb am 18.08.2021

Urteil > 5 U 156/14 | KG Berlin - WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen 5 U 156/14 | KG Berlin - WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen

<a href="http://www.g7sf7170j8g94s8robuem8i0krd78163s.org/">atboxpxmjl</a>

tboxpxmjl http://www.g7sf7170j8g94s8robuem8i0krd78163s.org/

&#91;url=http://www.g7sf7170j8g94s8robuem8i0krd78163s.org/&#93;utboxpxmjl&#91;/url&#93;

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung