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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.02.2006
5 O C 39/06 -

Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer, IM Torsten, hat Recht auf Nominierung zu den Olympischen Winterspielen

Gericht weist dem NOK Verfahrensfehler vor

Das Landgericht Berlin bestätigte nach mündlicher Verhandlung die getroffene einstweilige Verfügung zugunsten des Eiskunstlauftrainers Ingo Steuer und zwei von ihm betreuter Sportler gegen das deutsche Nationale Olympische Komitee (NOK) in vollem Umfang. Danach ist das NOK weiterhin verpflichtet, Ingo Steuer zur Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 zu nominieren und seine Teilnahme dem Internationalen Olympischen Komitee zu melden.

Nach Auffassung der Zivilkammer sei das NOK - ungeachtet der konkret im Streit stehenden Vorwürfe - zur Nachnominierung und -meldung des Trainers verpflichtet, weil nicht ersichtlich sei, dass die Nominierungsentscheidung des Komitees in einem willkürfreien und rechtsstaatlichen Verfahren getroffen worden sei.

Dies verletze die Antragsteller in ihren Rechten. Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehöre eine ordnungsgemäße vorherige Anhörung des betroffenen Trainers und eine Nominierungsentscheidung des Präsidiums des NOK´s, die frei von Ermessensfehlern ist. Entsprechendes sei nicht feststellbar.

Eine Anhörung des Betroffenen sei erstmalig am 25. Januar 2006 durch die vom NOK eingesetzte "Stasikommission" erfolgt. Dabei sei die Kommission nicht vollständig besetzt gewesen. Die nicht anwesenden Mitglieder der Kommission hätten lediglich zuvor aufgrund der Aktenlage ein Votum abgegeben. Darüber hinaus sei auch - mangels konkreten Vortrags - nicht ersichtlich, inwiefern diese Anhörung bei der Entscheidung des Präsidiums des NOK´s vom gleichen Tage Berücksichtigung gefunden hat. Schließlich fehle es an jeglichem Vortrag dazu, wie und in welcher Weise das Präsidium des NOK´s sein Ermessen ausgeübt hat. Eine Überprüfung auf Ermessensfehler sei daher nicht möglich.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2006
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung Nr. 01/06 des KG Berlin vom 06.02.2006

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Dokument-Nr.: 1847 Dokument-Nr. 1847

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