Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.01.2015
- 29 U 18/14 -
80 prozentige Haftung einer Radfahrerin für Zusammenstoß mit einem aus einem Bus aussteigenden Fahrgast
Verstoß gegen § 20 Abs. 2 StVO rechtfertigte abzweigende Haftung der Radfahrerin
Der Zusammenstoß eines auf einem Radweg rechts an einer Bushaltestelle vorbeifahrenden Radfahrers mit einem gerade ausgestiegenen Fahrgast rechtfertigt eine Haftung des Radfahrers von 80 %. Denn insofern ist der Verstoß des Radfahrers gegen § 20 Abs. 2 StVO schwerer zu bewerten als der Verstoß des Fahrgastes gegen § 25 Abs. 3 StVO. Dies hat das Kammergericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 kam es zu einem
Landgericht wies Schmerzensgeldklage ab
Das Landgericht Berlin wies die Schmerzensgeldklage ab. Zur Begründung führte es aus, dass die Radfahrerin nach § 20 StVO höchstens mit Schrittgeschwindigkeit rechts an den aussteigenden Fahrgästen und nur unter der Voraussetzung hätte vorbeifahren dürfen, dass die Fahrgäste weder behindert noch gefährdet werden. Diesen Anforderungen sei sie jedoch nicht nachgekommen. Gegen diese Entscheidung legte die Radfahrerin Berufung ein.
Kammergericht hielt Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 10.000 EUR für gerechtfertigt
Das Kammergericht führte zum Fall aus, dass der Radfahrerin nach § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Mitverschulden der Radfahrerin von 80 %
Nach Auffassung des Kammergerichts sei der Radfahrerin aber ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 331 MDR 2015, 331 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 187 NZV 2015, 187
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20998
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20998
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.