wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.03.2013
L 9 SO 52/10 -

Sozialhilfeempfänger hat keinen Anspruch auf zusätzliche Hilfe für Besuch des Elterngrabes

Fahrtkosten für den Besuch des Elterngrabs sind kein altersbedingter Bedarf

Sozialhilfeempfänger erhalten für den Besuch des Grabes ihrer Eltern keine zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Altenhilfe. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Sozialhilfeempfänger aus dem Raum Wiesbaden Leistungen der Altenhilfe zum Besuch des Elterngrabes. Für ältere Menschen sei die Konfrontation mit den Gräbern von Angehörigen sehr wichtig, weil sie sich selbst mit dem näher rückenden Tod beschäftigten.

Sozialamt lehnt Zahlung von Leistungen der Altenhilfe ab

Das Sozialamt lehnte den Antrag ab. Die gesetzlich geregelte Altenhilfe solle der Vereinsamung von Sozialhilfeempfängern entgegen wirken. Da der 72-jährige Mann mit seiner Ehefrau zusammenlebe, bestünde diese Gefahr nicht.

Besuchshilfe ist auf den Besuch lebender Personen und nicht eines Familiengrabes gerichtet

Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts gaben dem Sozialamt Recht. Das kulturelle Existenzminimum werde bereits durch den Regelsatz abgedeckt. Altenhilfe solle darüber hinaus den alten Menschen helfen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Dabei umfasse die Altenhilfe insbesondere Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichten. Die davon umfasste Besuchshilfe sei allerdings auf den Besuch lebender Personen und nicht eines Familiengrabes gerichtet. Zwar sei die Regelung nicht abschließend, der im Rahmen der Altenhilfe geltend gemachte Bedarf müsse aber jedenfalls altersbedingt sein. Hiervon sei bei Fahrtkosten für den Besuch des Elterngrabes nicht auszugehen, da diese Kosten auch jungen Menschen mit bereits verstorbenen Eltern entstünden. Es gebe zudem keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass sich mit dem Lebensalter das Bedürfnis verstärke, das Grab der Eltern zu besuchen. Dies dürfte vielmehr von altersunabhängigen Faktoren wie Religion und Einstellung zum geeigneten Andenken an verstorbene Angehörige abhängen.

Hinweise zur Rechtslage

§ 71 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

(1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

(2) Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht:

[...]

6. Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen.

§ 27 SGB XII

(1) Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

§ 42 SGB XII

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen:

[...]

3. die Bedarfe für Bildung und Teilhabe [...]

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2013
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Eltern | Grabstätte | Sozialhilfe | Sozialhilfeempfänger | Sozialhilfeträger

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15845 Dokument-Nr. 15845

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15845

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung