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Donnerstag, 28. März 2024

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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.09.2005
L 8 KR 80/05 ER -

Keine Kostenübernahme für „Viagra“

Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für das Potenzmittel „Viagra“ oder vergleichbare Medikamente zu übernehmen. Dies stellte das Landessozialgericht Darmstadt in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung klar.

Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt/M, das bereits entschieden hatte, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Versorgung mit Arzneimitten übernehmen müsse, „die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz“ dienten.

Die Darmstädter Richter führten ergänzend aus, dass durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz seit 1. Januar 2004 sämtliche Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen seien.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2005
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts com 10.10.2005

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht | Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: kostenübernahmefähig (nein) | Medikamente | Potenzmittel | Viagra | Cialis

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Dokument-Nr.: 1086 Dokument-Nr. 1086

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