wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.10.2006
L 8 KR 118/05 -

Krankenkasse muss Kosten für neue Behandlungsmethode bei Gebärmuttermyomen übernehmen

Die sogenannte Uterus-Arterien-Embolisation (UAE) zur Behandlung von Myomen in der Gebärmutter ist eine neue Behandlungsmethode, bei der die Gebärmutter nicht entfernt wird, sondern erhalten bleibt. Einer Patientin, die sich dieser Behandlung an der Universitätsklinik Frankfurt unterzogen hatte, verweigerte die gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme – zu Unrecht, wie das Hessische Landessozialgericht entschied.

Die Patientin, die sich für das neue, organerhaltende Verfahren entschieden hatte, aber wie die meisten Versicherten keine Spezialistin im Krankenkassen-Leistungsrecht war, hatte bei ihrem Antrag zur Kostenübernahme nicht zwischen ambulanter und stationärer Versorgung unterschieden. Da die UAE nur als stationäre, nicht jedoch als ambulante Leistung anerkannt ist, wurde der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt. Die Darmstädter Richter hielten dieses Vorgehen der Krankenkasse für rechtswidrig. Es wäre vielmehr die Pflicht der Kasse gewesen, die Patientin auf die Möglichkeit einer stationären Behandlung und der damit verbundenen Kostenübernahme hinzuweisen. Die durch die Behandlung in Frankfurt angefallenen Kosten müssen daher von der Krankenkasse erstattet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/07 des LSG Hessen vom 15.01.2007

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3666 Dokument-Nr. 3666

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3666

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung