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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.01.2011
- L 7 AL 80/08 -
Hessisches LSG: Kein Kurzarbeitergeld wegen Rückgang der Patientenzahlen
Antrag eines Arztes auf Kurzarbeitergeld für Mitarbeiterinnen erfolglos
Berut ein erheblicher Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründe, besteht für Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hiervon ist jedoch nicht auszugehen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderung im Gesundheitsrecht die Patientenzahlen rückläufig seien. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall beantragte ein Hausarzt aus Offenbach für Februar bis Juni 2004 die Zahlung von
Bundesagentur für Arbeit lehnt Antrag auf Kurzarbeitergeld mangels wirtschaftlicher Ursachen ab
Die
Änderungen im Gesundheitsrecht keine Störung der Gesamtwirtschaftslage
Die Richter beider Instanzen gaben der Bundesagentur Recht. Bei den erforderlichen wirtschaftlichen Gründen für den
Hinweis zur Rechtslage:
§ 170 SGB III
(1) Ein
1. er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,
2. er vorübergehend ist,
3. er nicht vermeidbar ist
4. ...
(2) Ein
(3) Ein unabwendbares Ereignis liegt insbesondere vor, wenn ein
(4) Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10968
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