wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.05.2008
L 4 VG 6/07 -

Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs im Internat auch nach 40 Jahren

Opferentschädigung kann auch für Taten vor Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes beansprucht werden

Erleidet ein Opfer gesundheitliche Schäden aufgrund eines sexuellen Missbrauchs, so ist ihm eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im konkreten Fall ist ein 1950 geborener Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis Anfang der 60er Jahren in einem Internat im Landkreis Fulda von einem Heimerzieher sexuell missbraucht worden. Der Erzieher wurde zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der geschädigte Mann, der später einen Suizidversuch unternahm und eine Alkohol- sowie Medikamentenabhängigkeit entwickelte, beantragte im Jahre 2003 Opferentschädigung. Das Landesversorgungsamt Gießen lehnte diese jedoch mit der Begründung ab, die Gesundheitsstörungen könnten nicht mehr auf die 40 Jahre zurückliegende Tat zurückgeführt werden. Bereits vor dem Missbrauch sei der Kläger durch das Elternhaus, durch die unmenschliche und entwürdigende Internatserziehung sowie durch Mitschüler massiv traumatisiert worden. Die Tat des Heimerziehers sei daher nur mit geringer Wahrscheinlichkeit für die späteren psychischen und sozialen Störungen verantwortlich.

Sozialgericht und Landessozialgericht geben Klage auf Opferentschädigung statt

Anders beurteilten dies die Richter beider Instanzen nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Die aufgrund der schwerwiegenden Gesundheitsschäden eingetretene Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % beruhe mit Wahrscheinlichkeit auf der Tat des Heimerziehers und sei entsprechend zu entschädigen. Die anderen negativen Ereignisse seien zwar Risikofaktoren dafür, Opfer eines Missbrauchs zu werden. Sie stellten jedoch keine außergewöhnliche Bedrohung dar.

Auch vor Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes geschädigte Personen haben Anspruch

Einer Entschädigung stehe auch nicht entgegen, dass die Tat vor dem Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes im Jahre 1976 begangen worden sei. Denn auch die vor diesem Zeitpunkt geschädigten Personen seien anspruchsberechtigt, soweit sie infolge des tätlichen Angriffs schwerbeschädigt sind und Bedürftigkeit vorliegt. Hiervon sei bei dem Kläger, der seit 2003 Sozialhilfeleistungen bezieht, auszugehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/08 des LSG Hessen vom 16.06.2008

Aktuelle Urteile aus dem Opferentschädigungsrecht | Opferrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Entschädigung | Opferentschädigung | sexueller Missbrauch

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6212 Dokument-Nr. 6212

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6212

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung