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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.06.2012
- L 4 KA 43/11, L 4 KA 45/11, L 4 KA 46/11, L 4 KA 47/11 -
Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig
Hessisches Landessozialgericht rügt Verletzung der Eigentumsgarantie
Der für die Zeit ab dem 3. Quartal 2006 für Vertragsärzte in Hessen eingeführte so genannte Nachhaltigkeitsfaktor, der eine deutliche Absenkung der Versorgungsbezüge bewirkt, ist rechtswidrig. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
In Hessen haben Vertragsärztinnen und Vertragsärzte - neben Ansprüchen gegenüber dem Versorgungswerk der Landesärztekammer - auch Versorgungsansprüche gemäß der so genannten Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung wird ein bestimmter Anteil der von den Krankenkassen zur
Hessisches Landessozialgericht erklärt Neuregelung für rechtswidrig
Im Hinblick auf die demografische Entwicklung erfolgte im Jahr 2006 eine grundsätzliche Neuausrichtung der Honorarverteilung. Für die Zeit ab dem 3. Quartal 2006 wurde ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt, der eine deutliche Absenkung der Versorgungsbezüge bewirkt. Diese Neuregelung hat das Hessische Landessozialgericht in vier Parallelverfahren wegen Verletzung der Eigentumsgarantie für rechtswidrig erklärt.
Kassenärztliche Vereinigung erklärt Nachhaltigkeitsfaktor zur Kompensation künftiger demografischer Verwerfungen für unumgänglich
Der aufgrund der Neuregelung ab dem 3. Quartal 2006 eingetretenen Kürzung ihrer Versorgungsbezüge um ca. 6 % widersprach eine Vielzahl ehemaliger Vertragsärzte aus Hessen. Sie verstoße gegen die Eigentumsgarantie und sei daher
Nachhaltigkeitsfaktor stellt sich in konkreter Ausgestaltung als unverhältnismäßige Belastung dar
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts erklärten nun den Nachhaltigkeitsfaktor für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2012
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13729
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