wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.02.2008
L 3 U 82/06 -

Anspruch auf Unfallrente nach brutalem Überfall auf dem Weg zur Arbeit

Kein Ausschluss betriebsbezogener Tatmotive

Wird ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit Opfer einer Gewalttat, ist dies als Arbeitsunfall zu entschädigen. Nur wenn alle möglichen Tatmotive ausschließlich im persönlichen Bereich des Betroffenen zu suchen sind, kann der Versicherungsschutz versagt werden. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Ein Bauingenieur aus dem Landkreis Offenbach war auf dem Weg zur Arbeit von einem ihm unbekannten Täter mit einer Waffe mit großer Klinge überfallen worden. Dabei erlitt er schwerste Verletzungen insbesondere an Gesicht und Händen.

Tatmotiv unklar - Berufsgenossenschaft vermutete private Motive

Die polizeilichen Ermittlungen konnten das Tatmotiv des unbekannt gebliebenen Täters nicht klären. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da keine Anhaltspunkte für ein betriebsbezogenes Tatmotiv sprächen. Die Tatumstände deuteten auf eine gezielte und geplante Tat aufgrund privater Motive aus dem familiären Umfeld des Verletzten. Nach den eigenen Angaben des Opfers sei seine frühere Ehefrau krankhaft eifersüchtig. Ferner habe der Ehemann seiner Cousine Drohungen ausgesprochen, sollte jemand sie bei einer Trennung von ihm unterstützen. Der Verletzte hingegen betonte, dass angesichts seiner Stellung als Oberbauleiter einer Großbaustelle er ebenso von einem Mitarbeiter seiner zahlreichen Subunternehmen überfallen worden sein könne. Auch eine Verwechslungstat sei möglich.

Gericht hält auch nichtprivate Tatmotive für möglich

Die Richter beider Instanzen gaben ihm Recht. Nach den Ermittlungen könne nicht davon ausgegangen werden, dass das Tatmotiv für die offensichtlich geplante Tat ausschließlich aus seinem privaten Bereich komme.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 08/08 des LSG Hessen vom 08.04.2008

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5865 Dokument-Nr. 5865

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5865

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung