wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.09.2006
L 3 ER 161/06 AS -

Hartz IV: Leistungsträger darf nicht nur "angemessene Wohnung" fordern

Behörde muss genaue Anforderungen für neue Wohnung mitteilen

Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat ein Hilfebedürftiger Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Leistung wird in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen jedoch nur insoweit erbracht, als die Aufwendungen angemessen sind. Auch nicht angemessene Kosten sind während einer "Übergangsfrist" von sechs Monaten zu übernehmen. In dieser Zeit ist der Hilfebedürftige verpflichtet, sich um eine Kostensenkung, beispielsweise durch einen Umzug, zu bemühen. Der Leistungsträger hingegen ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, welche Anforderungen für eine angemessene Wohnung (Größe der Wohnung in Quadratmetern bezogen auf den allein stehenden Hilfebedürftigen bzw Preis pro Quadratmeter) gelten. Außerdem muss der Hilfebedürftige darüber aufgeklärt werden, dass er seine Bemühungen, eine angemessene Wohnung zu finden, nachweisen muss.

Das Landessozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Hilfebedürftige mit ihrem Sohn in einer 86 Quadratmeter großen Wohnung zu einer Monatsmiete von mehr als 700 Euro wohnte. Im Januar des Jahres wurde der Hilfebedürftigen mitgeteilt, die Kosten der Wohnung würden bis Juli übernommen. Die Wohnung sei jedoch unangemessen teuer. Nach dem Mietspiegel der Stadt liege die Obergrenze der Kaltmiete bei 384 Euro (60 Quadratmeter zu 6,40 Euro). Es werde empfohlen, sich bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu melden. Ab August des Jahres übernahm der Leistungsträger nur noch Kosten der Wohnung in Höhe von 384 Euro zuzüglich Nebenkosten. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel, den Leistungsträger auch über August hinaus zur Übernahme der tatsächlichen Kosten zu verpflichten, hatte vor dem Sozialgericht keinen Erfolg.

Im Beschwerdeverfahren ist der Leistungsträger verpflichtet worden, die tatsächlichen Wohnungskosten für weitere sechs Monate zu übernehmen. Die Hilfebedürftige wurde nicht hinreichend deutlich darauf hingewiesen, welche Anforderungen für eine angemessene Wohnung gelten. Die Sechsmonatsfrist war demnach nicht in Gang gesetzt worden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 09.10.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hartz IV | ALG II | Hilfebedürftigkeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3201 Dokument-Nr. 3201

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3201

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung