Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 03.03.2010
- 8 Sa 187/09 u.a. -
Arbeitgeber hat bei reduzierter Leistung einer Pensionskasse Einstandspflicht
Herabsetzungsbeschluss der Pensionskasse führt nicht zur Beschränkung der Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern, denen er Altersversorgungen über eine Pensionskasse versprochen hat, dafür einzustehen, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen herabsetzt. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Hintergrund der zugrunde liegenden gerichtlichen Auseinandersetzung war der Umstand, dass ein
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.
Arbeitgeber muss von ihm zugesagten Leistungen erfüllen
Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Das Berufungsgericht hat die Auffassung vertreten, der
Versorgung nicht auf Höhe der tatsächlichen Zahlungen der Pensionskasse begrenzt
Der
Satzungsbestimmungen über Leistungsherabsetzung der Pensionskasse nicht Inhalt des Versorgungsversprechens des Arbeitgebers
Zwar mag die Pensionskasse berechtigt gewesen sein, gemäß ihrer Satzung Fehlbeträge durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen. Diese Bestimmung gehöre aber nicht zur Leistungszusage des Arbeitgebers und schränke diese daher nicht ein. Die bei Pensionskassen üblichen Satzungsbestimmungen über Leistungsherabsetzung seien nicht Inhalt des Versorgungsversprechens des Arbeitgebers. Solche Satzungsbestimmungen dienten dazu, den Zusammenbruch von Pensionskassen zu verhindern. Sie beträfen jedoch nicht die vom
Versorgungszusage des Arbeitgebers ist von versicherungsrechtlichen Verhältnis der Pensionskasse zu trennen
Wenn Versorgungszusagen auf die
Entlastung des Arbeitgebers widerspräche Schutzzweck des Betriebsrentengesetzes
Würden satzungsgemäße Leistungsherabsetzungen wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Versorgungsträgers zu einer Entlastung des Arbeitgebers führen, widerspräche das dem Schutzzweck des § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG. Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2010
Quelle: ra-online, Hessisches Landesarbeitsgericht
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.08.2008
[Aktenzeichen: 11/12 Ca 1946/08 u.a.]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9451
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9451
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.