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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011
- 7 Sa 248/11 -
Hessisches LAG: Fristlose Kündigung auch während der Freistellung vor vereinbartem Ende des Arbeitsverhältnisses möglich
Versenden vertraulicher Firmendaten an eigene private E-Mail-Adresse stellt schwerwiegende Vertragsverletzung dar
Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kommt auch bei einem von der Arbeitspflicht bis zum vereinbarten Beendigungstermin freigestellten Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Der 36- jährige, verheiratete Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits war seit Oktober 2008 bei seiner
Kläger übermittelt dem Bankgeheimnis unterliegende Daten an seine private E-Mail-Adresse
Am 29./30. Juni 2010 übermittelte der Kläger insgesamt 94 E-Mails mit ca. 622 MB in 166 Dateianhängen an sein privates
Arbeitgeber kündigt Arbeitsverhältnis fristlos
Hiervon erfuhr die Beklagte am 7. Juli 2010 durch ihre Datenschutzkommission. Am 20. Juli 2010 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Mail Erfolg. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.
Fehlverhalten macht Festhalten an Arbeitsverhältnis und Fortzahlung der Bezüge unzumutbar
Das Gericht war der Ansicht, dass der Kläger eine schwerwiegende
Gericht erachtet Rechtfertigungen des Klägers als unbeachtliche Schutzbehauptungen
Die Einlassung des Klägers, er habe die Daten auf seinem Rechner nicht an Dritte weitergeben wollen und sie während der Zeit der Freistellung nur zu Trainingszwecken verwenden wollen, wertete das Hessische Landesarbeitsgericht als unbeachtliche Schutzbehauptung.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2011
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2010
[Aktenzeichen: 4 Ca 5416/10]
- Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit
(Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010
[Aktenzeichen: 12 SA 875/09]) - Missbrauch von Zugangsrechten – Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators rechtmäßig
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.05.2010
[Aktenzeichen: 4 Sa 1257/09])
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Dokument-Nr. 12695
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