Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.10.2009
- 19/3 Sa 340/08 und 19/3 Sa 1636/08 -
LAG Hessen zu Entschädigungsansprüchen bei Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber
Keine Entschädigung bei mangelnder Qualifikation des schwerbehinderten Bewerbers
Ein schwerbehinderter Bewerber kann eine Entschädigung verlangen, wenn der Arbeitgeber ihn wegen seiner Behinderung bei einem ausgeschriebenen Arbeitsplatz benachteiligt hat. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Zur Widerlegung der Benachteiligungsvermutung könne sich der Arbeitgeber jedoch auf alle geeigneten objektiven Tatsachen berufen. Daran sei er durch eine fehlende Unterrichtung nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX nicht gehindert. Ein öffentlicher Arbeitgeber könne sich allerdings nur auf solche Auswahlgründe stützen, die dokumentiert seien. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens sei zwar die Ergänzung, nicht aber die Nachholung der Dokumentation zulässig (19/3 Sa 1636/08).
Verzögerte Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung als Vermutung der Benachteiligung nicht ausreichend
Nach einer weiteren Entscheidung (19/3 Sa 340/08) ist die verzögerte Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über den Eingang einer
Hintergrund der Klage
Hintergrund beider Entscheidungen waren mehrere Klagen eines behinderten Stellenbewerbers gegen öffentliche Arbeitgeber, die seine Bewerbungen abschlägig beschieden hatten. Daraufhin hatte der abgelehnte Bewerber Entschädigungsansprüche wegen Benachteiligung aufgrund seiner Behinderungen gegenüber den Arbeitgebern gerichtlich geltend gemacht.
Kein Anspruch auf Entschädigung
Das Hessische Landesarbeitsgericht wies in der einen Entscheidung 19/3 Sa 340/08 darauf hin, dass dem Kläger ein Entschädigungsanspruch mangels Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht zustehe.
Entschädigung bei Nichteinstellung beläuft sich auf maximal drei Monatsgehälter
Zwar kann nach § 15 Abs. 2 AGG bei einem Verstoß gegen das
Schwerbehindertenvertretung zwar verspätet aber dennoch rechtzeitig informiert
§ 81 Abs. 1 SGB IX lege dem Arbeitgeber Pflichten über die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren auf und die Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung sei grundsätzlich geeignet, die Vermutung einer Benachteiligung wegen
Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bei fehlender Qualifikation nicht erforderlich
Auch auf dem Umstand der unterbliebenen Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, der nur bei einem öffentlichen Arbeitgeber eine Tatsache darstellt, die geeignet ist, die Vermutung einer Benachteiligung wegen der
Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei ausreichender Qualifikation führt zu Entschädigungsansprüchen
In dem weiteren Verfahren (19/3 Sa 1636/09) sprach das Berufungsgericht dem Kläger hingegen eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehaltes zu, da der öffentliche Arbeitgeber ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hatte. Der Arbeitgeber konnte sich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass der Bewerber für die zu besetzende Stelle offensichtlich nicht geeignet sei, da die nach dem Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung geforderten Voraussetzungen in seiner Person vorlagen. Insoweit müsse der öffentliche Arbeitgeber sich an dem Wortlaut seiner Stellenausschreibung festhalten lassen.
Klage nicht rechtsmissbräuchlich
Im Übrigen sah das Berufungsgericht die Klage des abgelehnten Bewerbers auch nicht als rechtsmissbräuchlich an. Zwar könne einer Entschädigungsklage der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen gehalten werden, wenn die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2009
Quelle: ra-online, Hessisches LAG
- Arbeitsgericht Offenbach am Main, Urteil vom 06.02.2008
[Aktenzeichen: 3 Ca 291/07] - Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 21.08.2008
[Aktenzeichen: 12 Ca 215/08]
- Zum Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Stellenbewerbers bei Nichteinstellung
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2007
[Aktenzeichen: 2 Sa 219/07]) - Keine Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber nach Nichteinstellung
(Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 09.02.2006
[Aktenzeichen: ö.D. 5 Ca 1995 d/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8699
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8699
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.