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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.02.2014
- 16 Sa 1299/13 -
Tricksen bei der Zeiterfassung rechtfertigt Kündigung
Fristlose Kündigung auch nach mehr als 25jähriger Betriebszugehörigkeit nicht zu beanstanden
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass der wissentliche Betrug eines Arbeitnehmers beim An- und Abmelden am Zeiterfassungsgerät eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Der verheiratete 46 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Vater eines Kindes ist, war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Beim Verlassen des Produktionsbereichs wegen privater Arbeitsunterbrechungen müssen die
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs gerechtfertigt
Das Arbeitsgericht Gießen und das Hessische Landesarbeitsgericht haben die
Vertrauensbruch wiegt schwerer als lange Betriebszugehörigkeit
Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2014
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Gießen, Urteil
[Aktenzeichen: 10 Ca 419/12]
- Degradierung nach falscher Bedienung des Zeiterfassungsgerätes nicht zu beanstanden
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 01.04.2014
[Aktenzeichen: 3 K 1802/13.TR]) - Schludrig geführte Arbeitszeitbelege können fristlose Kündigung zur Folge haben
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2012
[Aktenzeichen: 10 Sa 270/12]) - LAG Schleswig-Holstein: Systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011
[Aktenzeichen: 2 Sa 533/10])
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Dokument-Nr. 18734
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