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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.11.2014
14 SaGa 1496/14 -

Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn nicht unverhältnismäßig

GDL beschließt, Streik vorzeitig zu beenden

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn AG entschieden, dass die Fortsetzung des Streiks nicht verboten und der Streik auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken ist.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es durch ein Urteil am Vortag ebenfalls abgelehnt, den Streik zu untersagen.

Streik verstößt nicht gegen Friedenspflicht

Das Hessische Landesarbeitsgericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den Streik weder rechtswidrige Forderungen erhoben noch gegen die Friedenspflicht verstoßen werde. Der Streik sei auch bei Berücksichtigung aller Umstände nicht unverhältnismäßig und damit nicht zu verbieten. Bemühungen des Gerichts, die Parteien durch einen Vergleich zur Fortsetzung ihrer Verhandlungen zu verpflichten, blieben erfolglos.

Streik wird vorzeitig beendet

Die Gewerkschaft der Lokführer hat in einer Erklärung unmittelbar nach Schluss der Verhandlung im Gericht gegenüber der Presse erklärt, der Streik werde am Samstag, dem 08. November 2014, 18.00 Uhr, vorzeitig beendet.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2014
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online

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Kommentare (3)

 
 
J. Klausing-Werner schrieb am 10.11.2014

Ein unverständlicher Richterspruch. Ein einziger Sachse nimmt uns alle in "Geiselhaft". Auch die Vereinigung der Piloten, ebenfalls eine Kleinst - Gewerkschaft vermiest vielen Reisenden den Urlaub und erschwert der Arbeitenden Bevölkerung den Weg zur Arbeit. Diese Richter bleiben daheim wenn Ihnen ein Furz quer sitzt weil Beamte.

Nein das ist kein Urteil einer vernünftig denkenden Beamtenschaft. An den Tisch setzen und ein Ergebnis finden ist die Devise ! So hätte das Urteil ausfallen müssen. Pfui diesen Richtern.

Bartel,Michael schrieb am 10.11.2014

Das Gericht hat entschieden, dass der Streik der GDL nicht unverhältnismäßig ist. Es ist sicher nicht schön, dass viele Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, darunter leiden müssen. Und genau das soll nun auf die Tränendrüsen drücken. Weshalb wurde die Automobilindustrien in der Krise sofort unterstütz, und die MA erhielten am Ende des Jahres noch Prämien von mehreren Tausend Euro- und das, obwohl diese Branche mit die höchsten Löhne in Deutschland überhaupt bezahlen. Andere müssen ohne Tarif oder weit unter dem geltenden Tarif arbeiten. Wenn jetzt ein Unternehmensberater von einem volkswirtschaftlichen Schaden spricht, kann man nur lachen! Wer hat denn zur Finanzkrise die Rechnung bezahlt -nur die Steuerzahler! Wer musste für die Verluste der Bank aufkommen?- nur der Steuerzahler!, Wer haftet für die hunderte Milliarden, für die Deutschland Garantien übernommen hat?

Was verdient eigentlich ein Vorstandsmitarbeiter bei der Bahn oder der Bundesbank??? Ein "Normalsteblicher" wird das Jahresgehalt in seinem ganzen Arbeitsleben wohl nie erreichen!!!!

Und haben Sie mal darüber nachgedacht, weshalb so viele Vollzeitkräfte zusätzlich Aufstockung beantragen müssen? Gerade weil viele Arbeitgeber nicht bereit sind,einen angemessenen Lohn zu zahlen, wurde es höchste Zeit, das Mindestlohngesetz einzuführen.

Gesetze sind dazu da, eingehalten zu werden - und trotzdem erscheint die Anwendung manchmal "Geldabhängig" - denken wir an einen Minister mit Schwarzgeld - Reichtümern in der Schweiz oder einen bekannten Fußballstar!

Viel mehr Menschen müssen sich Ihrer Rechte und der Möglichkeiten von Gewerkschaften bewusst werden.

Im Übrigen ist Deutschland bei der Lohnentwicklung innerhalb der EU ganz weit hinten!

Wer kann eigentlich mit 43% seines jetzigen Gehalts - (abzüglich der jährlichen Inflation) noch von seiner Rente leben???

Auch wenn's manchmal weh tut, auf Grundrechte darf und sollte man nicht verzichten!

Unternehmensberater schrieb am 08.11.2014

Der Streik wird von den Richternm als nicht unverhältnismäßig bewertet.

Der volkswirtschaftliche Schaden einer kleinen Randgruppe ist mehr als € 100

Millionen. Ebenfalls wird eine ganze Nation fast handlungsunfähig.

Hier keine Unverhältnismäßigkeit zu bewerten, ist nicht nachvollziehbar.

Richter brauchen sich um Ihre wirtschaftliche Existenz keine Sorgen zu machen, andere schon! Villeicht sollten Entscheider das mit berücksichtigen!

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