wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.04.2009
8 B 1041/09 und 8 B 1043/09 -

Beschwerde des BKA wegen Auskunftserteilung an NATO-Hauptquartier erfolgreich

Journalisten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat den Beschwerden des Bundeskriminalamts (BKA) gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 31. März 2009 stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte das Amt im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, Auskünfte für eine Presseakkreditierung bei der NATO für die Gipfelkonferenz vom 3. und 4. April 2009 zurückzunehmen und gegenüber dem NATO-Hauptquartier zu erklären, dass jegliches Votum bzgl. Journalisten durch das Bundeskriminalamt gegenüber dem NATO-Hauptquartier unzulässig sei.

Das Bundeskriminalamt hatte zuvor im Rahmen eines vereinbarten standardisierten Überprüfungsverfahrens zur Akkreditierung für den am 3. und 4. April 2009 stattfindenden NATO-Gipfel in Straßburg/Kehl gegenüber dem NATO-Hauptquartier eine negative Auskunft über zwei Journalisten erteilt, die vom NATO-Hauptquartier als Grund für die Ablehnung einer Akkreditierung für die Gipfelkonferenz angeführt wurde.

VG Wiesbaden sah die Übermittlung der Bewertung an das NATO-Hauptquartier als offensichtlich rechtswidrig an

Auf Antrag der betroffenen Journalisten stellte das Verwaltungsgericht Wiesbaden fest, die Übermittlung einer Bewertung an das NATO-Hauptquartier sei offensichtlich rechtswidrig, da es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage hierfür fehle, und verpflichtete das Bundeskriminalamt, seine Auskunft zurückzunehmen und eine entsprechende Erklärung gegenüber dem NATO-Hauptquartier abzugeben.

VGH Hessen: Anträgen fehlte das Rechtschutzbedürfnis, da nicht zu erwarten war, dass das NATO-Hauptquartier nachträglich die Akkreditierung erteilen würde

Die dagegen vom Bundeskriminalamt eingelegten Beschwerden waren erfolgreich. Zur Begründung seiner Entscheidung führte der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, für die Anträge der betroffenen Journalisten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung habe von Anfang an das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Antragsbefugnis gefehlt. Nachdem das Bundeskriminalamt dem Nato-Hauptquartier seine negative Stellungnahme zu den Akkreditierungsanträgen der Antragsteller übermittelt schon gehabt habe, sei auch im Falle des vom Verwaltungsgericht Wiesbaden angeordneten Widerrufs dieser Erklärung nicht zu erwarten gewesen, dass das Nato-Hauptquartier trotz erfolgten Widerrufs der ursprünglichen Erklärung eine Akkreditierung erteilen würde. Wie sich im Laufe des Beschwerdeverfahrens herausgestellt habe, sei das Nato-Hauptquartier durch die Stellungnahmen des Bundeskriminalamts in seiner Entscheidung so festgelegt, dass bereits vollendete Tatsachen geschaffen gewesen seien. Damit seien die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes ergebnislos ausgeschöpft. Eine endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen sei nur im Rahmen eines etwaigen Hauptsacheverfahrens möglich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/2009 des Hessischen VGH

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Akkreditierung | Presse

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7692 Dokument-Nr. 7692

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7692

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?